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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
Unsere sämtlichen – auch die zukünftigen – Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungen, Vorschläge und sonstige Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Entgegenstehenden Bedingungen des Käufers oder Leistungsempfängers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden dann anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprochen haben.
Unsere Angebote sind freibleibend für Lieferungen, Leistungen und Preis. Die Annahme eines Auftrags erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der entsprechenden Ware bzw. Erfüllung der in Auftrag gegebenen Leistung.
Der Käufer bzw. Leistungsempfänger hält sich an eine Bestellung bzw. Auftrag vier Wochen ab Eingang in unseren Geschäftsräumen gebunden. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die Bestellung innerhalb dieser Frist durch Auftragsbestätigung angenommen oder die Lieferung bzw. Leistung ausgeführt haben.
Aufträge für Verkäufe und Leistungen müssen schriftlich erteilt werden. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn diese Aufträge schriftlich bestätigt werden.

II. Preise
Die Preise verstehen sich ab Marburg, zzgl. eventueller Transportverpackung, Fracht, bzw. Spedition und der im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistungserbringung jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern der Käufer bzw. Leistungsempfänger eine darüber hinausgehende Versicherung wünscht und uns hierzu angewiesen hat, sind die Versicherungsprämien vom Käufer bzw. Leistungsempfänger zu erstatten.
Preisirrtümer sind vorbehalten.

III. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen für unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen bei persönlichen Übergaben ohne jeden Abzug, bei Versand gegen Vorkasse bzw. Nachnahme.
Werden bei Auftragsbestätigung andere Zahlungsbedingungen vereinbart, kommen diese zur Geltung.
Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers oder Leistungsempfängers ist nicht statthaft. Zurückbehaltungsrechte des Käufer oder Leistungsempfängers werden – gleich aus welchem Grund und in welcher Höhe – ausgeschlossen.

IV. Lieferfristen und Termine
Vereinbarte Liefer- und Leistungszeiten beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Berlin, bei Verkauf von einem anderen Ort auf den Zeitpunkt der Absendung von diesem Ort. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von unserem Vorlieferanten von Ware bzw. Leistung verursacht sind, haben wir nicht einzustehen. Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesen oder anderen Verträgen uns gegenüber in Verzug ist.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Währung- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, schlechte Wetterprognosen sowie Behinderungen der Verkehrswege und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten.
Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

V. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder später abgeschlossenen Verträge. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

VI. Gefahrübergang
Mit der Übergabe der Ware an eine Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen unseres Firmensitzes geht die Gefahr auf den Käufer über.

VII. Gewährleistung

  1. Bei der Übergabe der Ware oder Leistung ist der Käufer oder Leistungsempfänger verpflichtet, die Ware bzw. Leistung eingehend zu prüfen und eventuelle Mängel bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften schriftlich anzuzeigen.
  2. Bei Fragen der Mangelhaftigkeit, der Art und Güte der gelieferten Werke bzw. Leistungen gelten die Gebräuche des Kunsthandels.
  3. Neben den zuvor geregelten Gewährleistungsansprüchen sind weitere Ansprüche ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden) es sei denn, der Käufer sollte durch zugesicherte Eigenschaften gerade gegen derartige Schäden abgesichert werden.

VIII. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt (z.B. Leistungen die direkt vom Käufer so zur Ausführung nachweislich angegeben wurden, wie sie dann ausgeführt sind) werden von uns keinerlei Haftung übernommen.

IX. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts des Haager Kaufrechtsabkommen wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten ist Marburg. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Marburg. Wir sind auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen voll wirksam.